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AutorenbildDanijela Neducic

Eine Immobilie in Kroatien kaufen - ein kleiner Leitfaden

Aktualisiert: 12. Aug.

Haben auch Sie genug vom grauen Wetter in Deutschland oder Österreich? Dann träumen Sie vielleicht auch von Sonne satt und einer eigenen Ferienimmobilie im Ausland. Wie wäre es hier mit einem Haus oder Villa, einer Wohnung oder Grundstück in Kroatien? Bei einem Kauf, insbesondere in einem fremden Land, kommen allerdings viele Fragen auf: Vorauf ist bei einem Immobilienkauf in Kroatien zu achten, wie läuft der Kaufprozess ab, welche Unterschiede gibt es zu einem Kauf einer Immobilie in Deutschland und vieles mehr?


Hier soll Ihnen unser kleiner Ratgeber helfen und die wichtigsten Fragen beantworten - mit einem Überblick über den Immobilienmarkt in Kroatien und vielen Tipps für potenzielle Käufer.


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Warum Kroatien


Kroatien ist seit 2013 Mitglied der Europäischen Union und eines der beliebtesten Urlaubsländer der Europäer, wobei viele davon sich auch eine Ferienimmobilie in Kroatien kaufen. Mittlerweile wird jede fünfte Immobilie in Kroatien an Käufer aus Slowenien, Deutschland, Österreich, Italien usw. verkauft, so dass schon rund 80.000 Ausländer eine Immobilie an der kroatischen Adriaküste besitzen.


Für den Kauf einer Immobilie in Kroatien gibt es aber auch viele Gründe:

  • wunderschöne Natur, angenehmes Klima, sehr gutes Essen...

  • viel Kultur und Sehenswürdigkeiten, Nationalparks...

  • 4,1 Mio. Bewohner, 56.594 m², 1.800 km Küstenlinie, 1.200 Inseln...

  • sehr große Gastfreundschaft...

  • sehr viele Einheimische sind der deutschen Sprache mächtig...

  • sichere und stabile politische Lage...

  • sehr gute und schnelle Erreichbarkeit...

  • noch relativ gute Preise und schöne Lagen der Immobilien...

  • gute Investition als Ferienobjekt oder Alterswohnsitz...

  • und viele mehr.




Der kroatische Immobilienmarkt


Kroatien hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Ziel für Immobilieninvestitionen entwickelt, sowohl für Urlaubswohnungen als auch für langfristige Wohnsitze. Mit einer atemberaubenden Küstenlinie, historischen Städten und einer wachsenden Wirtschaft zieht das Land Investoren aus der ganzen Welt an.


Im boomenden Markt Kroatien verzeichnet die Preisentwicklung im Vergleich zu anderen Ländern, wie Spanien oder Italien, den stärksten Anstieg. Die Immobilienpreise erreichen fast das Niveau Italiens. Die Häuser und Apartments an der ganzen Küste, aber auch in Zagreb und anderen größeren Städten haben sich nur in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt um mind. 20 bis 40 % verteuert, wobei die Häuser in der Küstenstadt Dubrovnik den stärksten Preisanstieg verzeichnen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis liegt dort bei 4.600 Euro, was einem Wertzuwachs von 93 Prozent entspricht. Wohnungen in Dubrovnik sind mit 4.800 Euro pro Quadratmeter noch etwas teurer. Somit ist Dubrovnik die kostspieligste Region in Kroatien.


Seit 2017 ziehen die Immobilienpreise stetig an und verteuerten sich in den nachfolgenden Jahren, vor allem sind Luxusimmobilien sehr gefragt, aber auch Immobilien zur touristischen Vermietung. Auch wenn sich die Nachfrage aus dem Ausland letztes Jahr wegen den höheren Zinsen und wirtschaftlicher Lage in den Heimatländern geringfügig abgekühlt hat, bleibt der Verkauf an ausländische Käufer mit über 12.000 jährlichen Transaktionen historisch hoch, was neben dem Fachkräftemangel und gestiegenen Materialkosten die Preise auch weiter oben hält oder sogar weiter steigen lässt.


Diese Preise zeigen auch, dass sich Kroatien als eine der führenden Urlaubsdestinationen Europas etabliert hat. Trotz des Preisanstiegs sind die Immobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber immer noch günstiger, so dass sich eine Investition in Immobilien lohnt. Die Preise variieren je nach Lage, Ausstattung, Baujahr und Zustand, aber insbesondere bei Meerblick und Entfernung zum Meer. Für ein Studio-Appartement müssen Sie schon mit durchschnittlich 120.000 EUR, für eine renovierte 3-Zimmer-Wohnung 250.000 EUR, ein Haus ohne Meerblick zwischen 400.000-500.000 EUR oder Villa mit 600.000 EUR bzw. eine Villa mit Meerblick zwischen 700.000 bis 4 Millionen Euro rechnen.


Neben der Halbinsel Istrien, Kvarner Bucht mit Opatija und Rijeka und Dalmatien mit der 1.800 Kilometer langen Küste und über 1.200 Inseln, sind auch Zagreb und Umgebung wegen der guten Infrastruktur, Vielzahl der Firmen und Fachkräfte sehr gefragt.


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Haus, Wohnung oder Grundstück in Kroatien kaufen

Natürliche und juristische Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegen und der Schweiz besitzen, können in Kroatien eine Immobilie kaufen, seit 01.07.2023 auch landwirtschaftliche Flächen. Unter eine landwirtschaftliche Fläche fallen die im Grundbuch (Katastar) als wie folgt beschriebene Flächen: Ackerland, Gärten, Wiesen, Weiden, Obstgärten, Olivenhaine, Weinberge, Teiche, Schilf und Sümpfe sowie andere Flächen, die in landwirtschaftliche Produktion umgewandelt werden können. Waldflächen waren schon davor erlaubt.

Wenn Sie Staatsbürger der Schweiz sind, erwerben Sie das Recht zum Eigentum an Immobilien in der Republik Kroatien unter den gleichen Voraussetzungen wie auch kroatische Bürger und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien, allerdings müssen Sie bei der Einreichung des Antrags auf Eintragung des Eigentums beim zuständigen Grundbuchgericht eine Bestätigung der Anmeldung zum vorübergehenden Aufenthalt in Kroatien beifügen.

Drittstaatsangehörige (auch russische Staatsbürger), die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, können auf Grund eines in einem Verwaltungsverfahren entschiedenen Antrags beim Justizministeriums der Republik Kroatien das Eigentumsrecht an Immobilien in der Republik Kroatien erwerben, sofern der Ausländer Staatsangehöriger eines Staates ist, mit welchem die Gegenseitigkeit vereinbart wurde, bzw. ein kroatischer Bürger in diesem Staat selbst auch eine Immobilie kaufen kann. Der Prozess kann bis zu drei Monate dauern.



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Gründung einer d.o.o. - einer kroatischen Gesellschaft zum Immobilienerwerb

Wenn Sie nicht als Privatperson kaufen wollen oder als Nicht-EU-Bürger auf die Erlaubnis und Bestätigung des kroatischen Justizministeriums warten möchten, gibt es eine andere Möglichkeit. Sie können ein Unternehmen gründen (z.B. eine d.o.o. (ähnlich einer deutschen GmbH)) und Immobilien als Betriebseigentum erwerben. Diesen Weg wählen vor allem Käufer, die eine Immobilie nicht nur für den eigenen Urlaub, sondern auch für zusätzliche Mieteinkünfte aus touristischer Vermietung kaufen wollen, da die 25 % Mehrwertsteuer aus dem Kaufpreis erstattet wird (in der Regel bei Neubauobjekten die durch eine Firma verkauft werden) und es auch steuerliche Vorteile bei der Vermietung bringt. Wenn die Einnahmen aus der Vermietung über 39.816,84 Euro pro Jahr liegen (unterhalb dieser Grenze gibt es eine Pauschalsteuer oder Bettensteuer, die je nach Gemeinde variiert und sich zwischen 350 EUR - 1500 EUR pro Bett / Jahr bewegt), ist man gesetzlich verpflichtet ist, in das Mehrwertsteuersystem einzutreten. Dies führt dazu, dass der Vermieter Einkommensteuer auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zahlen muss. Der Einkommensteuersatz beträgt 20 % für Beträge bis zu 47.780,28 EUR pro Jahr und bei höheren Beträgen 30 %. Im Gegensatz dazu beträgt der Gewinnsteuersatz für Gesellschaften 10 % bei Beträgen bis zu 995.421,06 EUR bzw. 18 % bei höheren Beträgen.


Kroatische Unternehmen haben die gleichen Rechte wie kroatische juristische Personen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Gründers und Eigentümers. Das Unternehmen in Kroatien kann von Bürgern aus der ganzen Welt gegründet werden, ist aber mit etwas größeren Verwaltungsaufwand und Buchhaltungskosten für den Betrieb der d.o.o. verbunden. Es ist ein Stammkapital i.H.v. 2.500 EUR notwendig, die d.o.o. muss eine Bankverbindung haben, es muss eine OIB (kroatischen Steuernummer) beantragen, wie auch einen Steuerberater/Buchhalter beauftragen (monatliche Kosten um die 200 EUR, abhängig von den Aktivitäten der Firma). Die Gründung ist sehr einfach und dauert in der Regel eine bis maximal zwei Wochen, wobei die Gründung auch oft kostengünstig über den für den Kaufprozess beauftragten Rechtsanwalt erfolgen kann. Weitere steuerliche Vorteile bestehen beim Weiterverkauf von Gesellschaftsanteilen in Kroatien, da dann keine Steuern und somit auch keine Immobilienerwerbssteuer zu zahlen ist. Nach kroatischem Recht ist es auch möglich, eine Immobilie in eine Gesellschaft als Stammeinlage einzubringen, was auch nicht mit der Grunderwerbsteuer besteuert wird. Dazu fällt bei Neubauobjekten die Mehrwertsteuer weg, so auch bei der Maklerprovision usw. was zu einer sehr großen Ersparnis führt.


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Die Suche nach einer passenden Immobilie in Kroatien


Die Suche nach der perfekten Immobilie kann eine aufregende und herausfordernde Zeit sein. Es geht nicht nur darum, ein Haus oder Wohnung zu finden, sondern vielmehr um das Entdecken eines Ortes, der Ihren Bedürfnissen und Lebensstil entspricht. Von der Lage über die Größe bis hin zum Stil gibt es viele Faktoren zu berücksichtigen. Es ist eine Gelegenheit, Ihre Vorstellungen von Zuhause oder einer Investition zu verwirklichen und ein neues Kapitel in Ihrem Leben zu beginnen.


Bei der Suche nach der passenden Immobilie in Kroatien kann Ihnen am besten ein erfahrener Immobilienmakler helfen, welcher mit dem kroatischen Immobilienmarkt vertraut ist, idealer Weise beide Sprachen beherrscht und den Großteil der Arbeit im Zusammenhang mit der Suche nach einer Immobilie übernimmt, wie auch den gesamten Kaufprozess begleitet. Er organisiert Besichtigungen, führt Verhandlungen mit Verkäufern durch und unterstützt Sie bei der Abwicklung rechtlicher und administrativer Aufgaben. Dies kann Ihnen viel Zeit und Stress ersparen und sicherstellen, dass der Kaufprozess reibungslos verläuft.



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Hier können wir Ihnen als deutscher Makler und unserem Immobilienbüro "Kroatische Perlen" mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung und sehr guten deutschen und kroatischen Sprach- und Rechtskenntnissen zur Seite stehen - von Ihrer ersten Anfrage, über den gesamten Kaufprozess und darüber hinaus. Auf unserer Webseite www.kroatische-perlen.com finden Sie viele wunderschöne Immobilienangebote in ganz Kroatien. Sollte nichts passendes dabei sein, helfen wir Ihnen auch gerne bei der individuellen Suche nach einer passenden Immobilie.


Bei uns bekommen Sie nach Ihrer Anfrage (unter Nennung der vollständigen Anschrift und Telefonnummer) das Exposé mit vollständiger Anschrift, Koordinaten und Lageplan, so dass Sie gleich prüfen können ob auch die Lage der Immobilien für Sie in Frage kommt. Bei den kroatischen Maklern müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie vor einer Besichtigung sehr wenige Informationen zu dem Objekt erhalten werden, insbesondere keine Anschrift des Objektes und Sie sich zur Besichtigung des Objektes erst ein paar Straßen weiter treffen werden um zuerst einen Maklervertrag zu unterzeichnen - erst dann werden Sie zum Objekt geführt. Dies ist leider gängige Praxis in Kroatien, da es dort fast keine Makler-Allein-Aufträge gibt und ein Objekt über mehrere Makler gleichzeitig vermarktet wird.



Vor dem Kauf Wenn Sie ein Objekt gefunden haben, welches Sie kaufen möchten, empfehlen wir eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, welche den gesamten Kaufprozess begleitet. Diese überprüft vor Abschluss des Kaufvertrages beim Gericht das Grundbuchblatt mit Eigentumsurkunde usw. da z.B. in einem Erbfall der Besitz nicht immer im Grundbuch umgeschrieben wird. Dazu sollte der Rechtsanwalt auch der deutschen Sprache und Schrift mächtig sein um Sie auf deutsch beraten zu können, bzw. auch die Kaufverträge auf deutsch und kroatisch vorzubereiten. Unser Immobilienbüro arbeitet hier mit einem Rechtsanwalt aus Pula, welcher auch in Deutschland studiert hat und Sie damit bestmöglichst beraten kann. Der Anwalt prüft dabei auch die:

  • Genehmigungsunterlagen mit Bebauungsplänen und Nutzungsgenehmigung

  • bei Grundstücken die Bebaubarkeit, da außerhalb der Ortschaften in einem Bereich von 70 Meter ab der Uferlinie nicht gebaut werden darf, wie auch bis 1.000 Meter verschärfte Auflagen bestehen,

  • Lastenfreiheit des Grundstücks

  • Identität des Verkäufers und Käufers Der Käufer muss vor Abschluss des Kaufvertrags, soweit noch nicht vorhanden, eine OIB (Osobni identifikacijski broj) - Nationale Ident-Nr. beim zuständigen Finanzamt in Kroatien beantragen. Dies übernimmt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt.

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Der Kaufvertrag Der Anwalt setzt auch in Absprache mit dem Käufer und Verkäufer den Vor- und/oder Haupt-Kaufvertrag auf. Die persönliche Anwesenheit beim Anwalt ist nicht unbedingt notwendig, die gesamten Fragen und Einzelheiten können auch telefonisch oder auf dem elektronischen Weg abgeklärt werden. Auch die Unterschrift auf den Kaufverträgen muss nicht persönlich bei dem Anwalt geleistet werden. Aus diesem Grund ist der Sitz der Anwaltskanzlei nicht ausschlaggebend, da diese in ganz Kroatien tätig sein können. Wann wird ein Vorvertrag (Predugovor o kupoprodaji nekretnine) abgeschlossen?

Wenn im Grundbuch noch eine Hypothek (Grundschuld) eingetragen ist, muss diese vor Abschluss des Haupt-Kaufvertrags durch den Verkäufer gelöscht werden, da das Grundbuch lastenfrei übergeben werden muss. Das gleiche gilt auch für eventuelle frühere Auflassungsvormerkungen (Predbiljezbe), die nicht mehr aktuell sind bzw. wegen einem Rückzieher eines anderen Käufers es zu keinem Abschluss des Haupt-Kaufvertrages gekommen ist. Dazu wird bei Grundstücksverkäufen auch noch oft der Nachweis verlangt, dass es sich um ein Baugrundstück handelt bzw. der Zugang zu einem öffentlichen Weg besteht usw. Sollte ein Grundstück mit einem Bauträgerobjekt verkauft werden, wird vorerst ein Vorvertrag abgeschlossen bis der Bauträger die für das Bauprojekt notwendige Baugenehmigung eingeholt hat. Bei fehlender Nutzungsgenehmigung/Uporabna dozvola (ein Gebäude, das bis zum 15. Februar 1968 gebaut wurde, gilt als auf der Grundlage einer gültigen Baugenehmigung errichtet und der Zeitpunkt des Baus eines solchen Gebäudes wird durch die Nutzungsgenehmigung bestätigt - dieser Nachweis der Legalisierung ist auch für die Erteilung einer Kategorisierung bei einer touristischen Vermietung unbedingt notwendig), sollte diese auch noch durch den Verkäufer vor Abschluss des Haupt-Kaufvertrages eingeholt werden, was auch über den Anwalt möglich ist. Weiter müssen viele Käufer auch noch vor Abschluss des Hauptvertrages den Darlehensvertrag mit ihrer Bank abklären und abschließen.

In diesen gesamten Fällen wird von dem Anwalt in der Regel ein Vorvertrag vorbereitet, welcher bereits alle Eckpunkte des Hauptvertrages beinhaltet, jedoch die o.g. Verpflichtungen und Erledigungsfristen (in der Regel zwischen 1 bis sogar 12 Monaten) genau definiert, um die Voraussetzungen für den Abschluss des Haupt-Kaufvertrages zu schaffen. Dieser Vorvertrag kann in der Anwaltskanzlei oder auch per E-Mail unterschrieben werden (persönliche Anwesenheit ist nicht notwendig), allerdings können Käufer und Verkäufer diesen auch nach vorheriger Absprache mit dem Anwalt gemeinsam in zweifacher Ausfertigung unterschreiben und eine Kopie dem Anwalt übermitteln. Dieser Vorvertrag verpflichtet den Käufer zur sofortigen Zahlung einer Anzahlung (Kapara) i.H.v. 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer. Weiter verpflichtet dieser Vorvertrag auch beide Seiten nach Erfüllung der Bedingungen und/oder nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums den Hauptvertrag abzuschließen. Bei Finanzierung durch eine kroatische Bank wird diese das Objekt durch einen eigenen Gutachter bewerten lassen und auf dieser Grundlagen auch das Darlehen gewähren. Dies dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Tagen. Deutsche Banken gewähren nur dann ein Darlehen für den Kauf einer Auslandsimmobilie, wenn ausreichend Sicherheiten z.B. durch Eintragung einer weiteren Grundschuld auf einer bestehenden Immobilie in Deutschland möglich sind. Es gibt aber auch ein paar kroatische Banken, wie z.B. die Erste Bank die auch ausländischen Käufern unter Umständen ein Darlehen gewährt, dann mit Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch für die Bank.

Sollte es dann doch aus irgend welchen Gründen nicht zu einem Hauptvertrag kommen (z.B. das Grundbuch wird nicht lastenfrei gestellt, notwendige weitere Nachweise werden nicht erbracht oder der Verkäufer tritt vom Kauf zurück) ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer die Anzahlung und weitere 10 % aus dem Kaufpreis als Entschädigung zurück zu zahlen. Sollte jedoch der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten und keinen Hauptvertrag mehr abschließen wollen oder können, verbleibt die Anzahlung von 10 % beim Verkäufer und ist nicht rückzahlbar.



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Wann wird ein Haupt-Kaufvertrag (Ugovor o kupoprodaji nekretnine) abgeschlossen? Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind und das Grundbuch lastenfrei ist, bzw. die Bank dem Kredit zugestimmt hat usw., erstellt der Rechtsanwalt auf Grundlage der Vereinbarungen der Parteien aus dem Vorvertrag den (Haupt-)Kaufvertrag (dieser ist im Grunde fast identisch mit dem Vorvertrag). Wenn das Objekt aber schon von vorne herein keine Lasten oder Hypotheken im Grundbuch eingetragen hat und/oder der Käufer auch die Finanzierung nicht weiter abklären muss bzw. schon vorliegt, kann auch gleich der Haupt-Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Der Käufer muss zur Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht persönlich in Kroatien erscheinen, sondern kann diese auch in Deutschland unterzeichnen und per E-Mail an den Rechtsanwalt übermitteln. Dieser händigt den Vertrag dann an den Verkäufer aus, welcher den Kaufvertrag dann beim Notar unterschreibt und damit auch notariell beglaubigt (eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift vom Käufer ist nicht notwendig), da ohne Beglaubigung des Kaufvertrags und des Ausweisdokuments keine Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch veranlasst werden kann.

Die Eintragungsbewilligung für das Eigentum (tabularna izjava – wichtig!) wird dann gleich mit dem Kaufvertrag beglaubigt, und die Eintragungsbewilligung (clausula intabulandi) wird beim Notar hinterlegt. Erst wenn alle Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt sind, wird der volle Kaufpreis bezahlt.

Bei Zahlung des vereinbarten Kaufpreises händigt der Verkäufer dem Käufer bzw. Anwalt die Eintragungsbewilligung für das Eigentum (tabularna izjava) aus, mit welcher er durch Löschung seines Namens in der Eigentumsurkunde die Eintragung von Eigentumsrechten des Käufers ermöglicht und dies ohne zukünftige Einsprüche oder Einschränkungen. Der Anwalt stellt dann unter Vorlage des Kaufvertrages und der Eintragungsbewilligung den Antrag auf Eintragung des Käufers bei der zuständigen Grundbuchabteilung des Amtsgerichts (zemljišnoknjižni odjel nadležnog općinskog suda). Der Antrag kann aber auch elektronisch gestellt werden, unabhängig vom Standort der Immobilie, und dies über alle Notare und Rechtsanwälte in der Republik Kroatien, die diese Möglichkeit beantragt haben. Der Anwalt bzw. Notar gibt auch die Steuererklärung und andere erforderliche Unterlagen beim Finanzamt ab. Danach müssen dann alle mit dem Eigentum an der Immobilie verbundenen kommunalen Abgaben (Strom, Wasser, Gas usw. - HEP, Vodoopskrba, Gradska plinara usw. ) vom Namen des Verkäufers auf den Namen des neuen Eigentümers der Immobilie übertragen werden. Die Schlüssel bzw. das Objekt werden nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises an den Verkäufer ausgehändigt.

Die Dauer der Eintragung ins Grundbuch variiert von Gebiet zu Gebiet. In größeren Städten kann die Eigentumseintragung 1-2 Wochen dauern, während Sie in kleinen Orten und auf den Inseln auch länger dauern kann. Im Norden Kroatiens gehen Eintragungen tendenziell schneller als im Süden. Erst wenn der Kaufvertrag im Grundbuchamt registriert ist, hat die inländische oder ausländische natürliche oder juristische Person das Eigentum erworben.

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Die Grunderwerbsteuer (Porez na promet nekretnina)

Der letzte, aber ebenso wichtige Posten ist die Grunderwerbsteuer. Notarielle Grundsteuererklärungen werden von Notaren, Gerichten oder öffentlichen Stellen in deren Zuständigkeitsbereich an die Finanzverwaltung abgegeben. Hier muss der Käufer nichts weiter unternehmen. Wenn das Dokument, mit dem Sie die Immobilie gekauft haben, nicht notariell beglaubigt ist, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Dokuments bei der zuständigen Zweigstelle der Finanzverwaltung nach dem Ort, an dem sich die Immobilie befindet, Steuern zu melden und zu zahlen. Der Grundsteuerpflichtige ist verpflichtet, die Steuerschuld innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids zu zahlen. Die Rechnung für die Grunderwerbsteuer wird aber von der Finanzverwaltung erst oft viele Monate (ab und zu bis zu einem Jahr später) an den Käufer zugesandt. Wichtig: die Grunderwerbsteuer entfällt beim Kauf eines Neubauobjektes von einen Bauträger, bei welchem die 25 % MwSt. schon im Kaufpreis enthalten sind. Kaufnebenkosten und laufende Kosten


  • die Grunderwerbsteuer beträgt 3 % der Kaufpreissumme, entfällt bei Neubauprojekten s.o.

  • Anwaltskosten für Kaufvertrag/Eigentumsübertragung 1-2 % der Kaufpreissumme

  • Gebühr für Notar und Grundbucheintrags ca. 150 EUR

  • Hinterlegung der Unterlagen beim Notar ca. 150 EUR

  • Maklerprovision 3 % + kroatische MwSt, hiermit insgesamt 3,75 % aus dem Kaufpreis

  • bei Gründung einer kroatischen d.o.o. (GmbH) ein Stammkapital von 2.500 EUR + eventuelle Gründungskosten durch den Rechtsanwalt (bei Abwicklung des gesamten Kaufvertrages über den Anwalt oft in den o.g. 1-2 % schon beinhaltet oder wenn nur Gründung einer d.o.o, dann ca. 1.500 EUR zzgl. MwSt.)

  • Grundsteuer für Objekte mit vorübergehender oder touristischen Nutzung beträgt zwischen 0,60 EUR bis 5,00 EUR pro m² Wohnfläche und Jahr (je nach Wohnort) und wird nur bei bebauten Grundstücken erhoben


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Wer in Kroatien eine Immobilie kaufen will, sollte dies nicht ohne Makler und Anwalt tun, die der deutschen Sprache mächtig sind, da es beim Kauf einer Immobilie in Kroatien gewisse Unterschiede zum heimischen Kauf zu beachten gibt.


Hier unterstützen wir Sie über den gesamten Kaufprozess hinweg, wobei die Vermittlung nach deutschen Recht erfolgt und folgende Leistungen beinhaltet:

  • vollständige Unterlagen mit Anschrift des Objektes schon vor der Besichtigung um überhaupt entscheiden zu können ob die Immobilie zusagt

  • Organisation des Besichtigungstermins

  • persönliche Begleitung der Besichtigung oder per Video-Telefonat

  • Klärung aller Fragen und Einzelheiten

  • bei Kaufinteresse Beantragung der notwendigen OIB-Steuernummer

  • Übergabe der Daten an den Rechtsanwalt oder Notar zur Erarbeitung des Vorvertrags und/oder Hauptvertrags

  • Organisation der Objektübergabe

  • Überwachung des Grundbucheintrags/Eigentumsübertrags

  • Unterstützung auch nach dem Kauf

Gerne helfen wir Ihnen hier bei der Suche nach einer passenden Immobilie und haben derzeit auch über 60 Objekte in Angebot in den attraktivsten Lagen und Ausstattungen. Schauen Sie einfach mal unter www.kroatische-perlen.com rein


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Haftungsausschluss:

Der Zweck dieses Artikels ist es, Ihnen zu helfen, den Prozess des Kaufs einer Immobilie in Kroatien zu verstehen und Ihnen Stellen vorzustellen, die Ihnen dabei helfen können. Einige schriftliche Informationen können sich im Laufe der Zeit aufgrund der .Anwendung neuer Gesetze und Vorschriften ändern. Daher wird hierfür keine Haftung übernommen, Sie können uns aber jederzeit kontaktieren.

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